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Aargauischer Tierschutzverein ATs

Der Tierschutzverein im Aargau

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Autor / 30. April 2025

SCHILDKRÖTE GEFUNDEN?

SCHILDKRÖTE GEFUNDEN?

Für alle Arten von Schildkröten (Land- oder Wasserschildkröten) ist im Aargau die IG Schildkrötenfreunde Aargau der passende Ansprechpartner.

Was tun, wenn

... ich eine Rotwangen-Schmuckschildkröte finde?

Seit einigen Jahren werden vermehrt Rotwangen-Schmuckschildkröten in der freien Natur gesichtet. Wer ein solches exotisches Tier findet, sollte es der zuständigen kantonalen Behörde melden. Die Kantone unterhalten Fachstellen – sogenannte Neobiota-Stellen – für invasive gebietsfremde Organismen, zu denen auch die Rotwangen-Schmuckschildkröte gehört. Auf jeden Fall ist dafür zu sorgen, dass das Reptil in eine registrierte Schildkröten-Auffangstation kommt.

Die räumlich nächste Auffangstation im Aargau:  Kontaktadressen der IG Schildkrötenfreunde Aargau 

Kantonale Ansprechpartner und weitere Auffangstationen finden Sie auf dieser Informationsseite des Bundesamtes für Umwelt BAFU

Für Gelbwangen- bzw. Gelbbauch-Schmuckschildkröten gelten aufgrund des selteneren Auftretens nicht die gleichen strengen Neobiota-Richtlinien, aber empfohlen wird eine Meldung an die Koordinationsstelle Neobiota und eine Aufnahme in eine registrierte Schildkröten-Auffangstation trotzdem.

… ich eine Europäische Sumpfschildkröte finde?

Beobachten Sie eine Europäische Sumpfschildkröte in oder nahe bei einem geeigneten Lebensraum, freuen Sie sich und lassen Sie das Tier in Ruhe. Es wird seinen Weg zurück ins Wasser finden. Sie ist die einzige Schildkrötenart, die – wenn auch selten – in Mitteleuropa natürlich vorkommt. In der  Schweiz wurden Sumpfschildkröten in sechzehn Kantonen beobachtet, vor allem im Mittelland und im Tessin.
>>> Fotos und Infos zur einzigen einheimischen Wasserschildkrötenart bei Pro Natura Aargau

... mir eine Rotwangen-Schmuckschildkröte gehört?

Obschon der Handel mit Rotwangen-Schmuckschildkröten heute verboten ist, gibt es noch viele private Halter dieses Heimtieres. Zwar untersagt die Freisetzungsverordnung den Umgang mit dem exotischen Reptil und damit auch dessen Haltung. Damit die langjährigen Besitzer ihr Tier trotzdem behalten können, übertragen sie es mit einem Vertrag an eine Schildkröten-Auffangstation, die damit zur formellen Eigentümerin der Schildkröte wird. Diese bleibt aber beim bisherigen Halter und in dessen Besitz; er leiht das Reptil sozusagen von der Auffangstation aus. Ein Mustervertrag für eine solche «Eigentumsübertragung und Gebrauchsleihe» kann auf der Website des BAFU unter www.bafu.admin.ch/rws heruntergeladen werden.

… ich für einen Zoo oder eine Schildkröten-Auffangstation verantwortlich bin?

Zoos und Aquarien sowie private Halter, die sich als Auffangstation bewerben und Rotwangen-Schmuckschildkröten halten wollen, müssen sich registrieren lassen, indem
sie eine Ausnahmebewilligung nach Artikel 15 Absatz 2 der Freisetzungsverordnung beantragen. Sie müssen dazu ein Gesuch stellen und dabei etwa darüber Auskunft geben, mit welchen Massnahmen sie die Vermehrung der Schildkröten unterbinden (z. B. Eier entfernen) und wie sie verhindern, dass diese aus ihrem Gehege entweichen können. Die Registrierung ist kostenlos, und das dafür erforderliche
Gesuchsformular kann auf der Website des BAFU unter folgender
URL heruntergeladen werden: www.bafu.admin.ch/rws

>> Flyer des Bundesamts für Umwelt zum Thema Rotwangen-Schmuckschildkröten

 

30. April 2025

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Montag bis Samstag

10.00 – 11.30 Uhr / 13.30 – 17.00 Uhr

Tel. 0900 98 00 22 (Fr. 1.20/Min. ab Festnetz zugunsten Tierschutzarbeit ATs)

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Steinenbühlstrasse 36
5417 Untersiggenthal
Tel.  0900 98 00 20 (Fr. 1.20/Min. ab Festnetz zugunsten Tierschutzarbeit ATs)
E-Mail  info(at)tierschutz-aargau.ch

 

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