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Aargauischer Tierschutzverein ATs

Der Tierschutzverein im Aargau

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Vorgehen

Tierschutzfälle

VORGEHEN BEI TIERSCHUTZFÄLLEN

Tatbestand aufnehmen - Fakten sammeln - Zeugen herbeirufen

  • Je mehr Beweismaterial (Fotos, Protokolle, Zeugen etc.) vorhanden ist, desto eher kann gegen den fehlbaren Tierhalter vorgegangen werden.
  • Zwingend benötigte Angaben: Tatbestand, Ort der Tierhaltung, Name und vollständige Adresse der Tierhalter, Name, vollständige Adresse und Telefon der Melder.
  • Die Personalien des Melders werden vertraulich behandelt.

Gespräch mit dem fehlbaren Tierhalter suchen

  • Falls eine Möglichkeit besteht, suchen Sie das Gespräch mit den Tierhaltern.
  • Fragen Sie nach dem Grund für die fehlbare Tierhaltung/grobe Behandlung.
  • Appellieren Sie an das Verantwortungsbewusstsein der Tierhalter, weisen Sie auf Pflichten hin. Dies natürlich nur, wenn dadurch Ihre eigene Sicherheit nicht gefährdet ist.
  • Bei unberechenbaren oder sehr aggressiven Personen kein Risiko eingehen, Polizei rufen!

Tierquälereien entstehen oft nicht aus bösem Willen, sondern aus Überforderung, Verzweiflung, Wissensmangel. Meistens geht einem Tierschicksal ein menschliches Schicksal voraus. Dies soll jedoch keine Entschuldigung für tierschutzwidriges Handeln sein!

Polizei benachrichtigen (in gravierenden Fällen)

  • In Notfällen, bei gravierenden Vergehen und ausserhalb der üblichen Bürozeiten: Nummer 117 wählen und nach dem zuständigen Polizeiposten fragen.
  • Gemäss neuem Polizeireglement fällt die Tierhaltung in den Aufgabenbereich der kommunalen Polizei.
  • Gut zu wissen: für Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung ist in erster Instanz die Regionalpolizei zuständig, nicht die Kantonspolizei.

Meldung erstatten bei Tierschutz oder Veterinärdienst

  • Bei permanent schlechter Tierhaltung, Misshandlung oder groben Verstössen gegen das Tierschutzgesetz erstatten Sie Meldung beim Kantonalen Veterinärdienst (schriftlich) oder bei der Kantonalen Meldestelle das Aargauischen Tierschutzvereins ATs (telefonisch oder schriftlich) zu den erwähnten Öffnungszeiten.
  • Man wird sich Ihrer Meldung annehmen und so rasch als möglich einen Kontrolleur (VD), respektive einen Tierschutzbeauftragten (ATs) für eine unangemeldete Kontrolle vor Ort schicken.
  • Die Fälle werden nach Dringlichkeit bearbeitet.
  • Es ist leider nicht immer möglich, innerhalb weniger Tage eine akzeptable Lösung zu erarbeiten. Oft sind mehrere intensive Gespräche mit den Tierhaltern nötig, bis die Einsicht und Bereitschaft da ist, etwas an der Tierhaltung zu ändern.
  • Manchmal fehlen seitens der Tierhalter auch die finanziellen Mittel oder die persönlichen Kräfte, um sofortige Veränderungen herbeizuführen. In solchen Fällen werden tolerierbare Kompromiss-Lösungen gesucht.

Meldeformular ATs für Tierschutzfälle (zum Ausdrucken)

Footer

Spenden-Konto PC 50-2006-2

IBAN CH62 0900 0000 5000 2006 2

ÖFFNUNGSZEITEN TIERHEIM

Montag bis Samstag

10.00 – 11.30 Uhr / 13.30 – 17.00 Uhr

Tel. 0900 98 00 22 (Fr. 1.20/Min. ab Festnetz zugunsten Tierschutzarbeit ATs)

Tiervermittlungen und Tierheimführungen sind nur nach telefonischer Voranmeldung möglich.
 
   

KONTAKT

Aargauischer Tierschutzvereins ATs
Steinenbühlstrasse 36
5417 Untersiggenthal
Tel.  0900 98 00 20 (Fr. 1.20/Min. ab Festnetz zugunsten Tierschutzarbeit ATs)
E-Mail  info(at)tierschutz-aargau.ch

 

IMPRESSUM / DATENSCHUTZ

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