
TIERSCHUTZFÄLLE
Tierliebe ist… Zivilcourage zu zeigen!
Was kann ich tun, wenn ich Zeuge einer Tierquälerei werde?
Gewalt gegen Tiere oder deren Vernachlässigung sind Offizialdelikte und sollen unbedingt gemeldet werden. Die „Opfer“ sind auf das couragierte Handeln von Augenzeugen angewiesen. Schauen Sie nicht weg, wenn Sie Zeuge von Tiermisshandlungen werden. Die Tiere sind abhängig von ihren Haltern und können sich nicht wehren. Deshalb braucht es Ihr mutiges Handeln!
Wichtig: Verändern Sie möglichst nichts an der Tierhaltung, wichtige Beweise gehen dadurch verloren! Wird z.B. vorgängig den Tieren Futter / Wasser zur Verfügung gestellt oder werden die Tiere aus ihrer misslichen Lage befreit, ist es für die Vollzugsbehörden nicht mehr möglich, eine Tierquälerei eindeutig festzustellen und die Täter zu behaften.
Wo kann ich Meldung erstatten?
Regionalpolizei
Zuständige Bezirksstellen
Im Notfall Nummer 117 wählen - man wird Sie an den zuständigen Posten verweisen.
Veterinärdienst
Obere Vorstadt 14
5000 Aarau
Tel.: 062 835 29 70
E-Mail: veterinaerdienst@ag.ch
Aargauischer Tierschutzverein ATs
Kantonale Meldestelle
Steinenbühlstrasse 36
5417 Untersiggenthal
Tel.: 0900 98 00 20 (Fr. 1.20/ Min. zugunsten der Tierschutzarbeit des Aargauischen Tierschutzvereins ATs)
Fax 056 298 00 21
E-Mail info@tierschutz-aargau.ch
Öffnungszeiten: Montag – Freitag, 09.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 17.00 Uhr
Meldeformular ATs für Tierschutzfälle (zum Ausdrucken)
Rechtsauskünfte
Stiftung für das Tier im Recht
Wildbachstrasse 46
8034 Zürich
Telefon 043 443 06 43
E-Mail info@tierimrecht.org
www.tierimrecht.org

Achtung: Der Vollzug des Tierschutzgesetzes muss durch die Behörden wahrgenommen werden. Die Tierschutzvereine sind auf die Zusammenarbeit und die Kooperation der Tierhalter angewiesen. Das macht die Tierschutzarbeit oft sehr schwierig.
Der Aargauische Tierschutzverein ATs darf weder Tiere beschlagnahmen, noch sie aus ihrem gewohnten Umfeld entfernen. Solche Massnahmen können nur durch die zuständigen Behörden (Veterinärdienst) angeordnet werden.