TIER VERMISST
Ich vermisse mein Tier, was kann ich tun?
- Hören Sie sich in der Nachbarschaft um, ob jemand ihr Tier gesehen hat.
- Fragen Sie bei den umliegenden Tierärzten / Tierkliniken nach.
- Schauen Sie sich im Internet um, z.B. unter www.stmz.ch (Schweizerische Tiermeldezentrale) ob ihr Tier irgendwo gefunden wurde.
- Schalten Sie auf www.stmz.ch kostenlos eine Vermisstmeldung mit Foto auf.
- Hängen Sie im Quartier und in den Nachbargemeinden Steckbriefe auf. Die Steckbriefe sollten ein Foto, die wichtigsten Merkmale des vermissten Tieres sowie Ihre Natelnummer enthalten. (Suchplakat kann auch via www.stmz.ch ausgedruckt werden)
- Melden Sie das vermisste Tier bei der Kantonalen Meldestelle, den umliegenden Tierheimen und Tierärzten.
- Kontaktieren Sie das Bauamt Ihrer Gemeinde. Es könnte sein, dass Ihr Tier Opfer eines Verkehrsunfalls wurde und durch das Bauamt aufgefunden wurde.
- Melden Sie es allen Stellen, wenn Ihr Tier nach Hause zurückgekehrt ist. Ihre Meldung kann dann gelöscht werden.
Geben Sie die Hoffnung nicht zu schnell auf: Es gibt Tiere, welche erst nach mehreren Wochen oder Monaten wieder nach Hause zurückfinden!
Jemand hält mutwillig mein Tier zurück, was habe ich für Möglichkeiten?
Leider werden uns immer wieder Fälle gemeldet, von Tieren welche mutwillig durch Drittpersonen (z.B. Nachbar, Ex-Partner) zurückbehalten werden.
Das mutwillige Zurückhalten eines fremden Tieres ist strafbar. Wenn Ihr Nachbar zum Beispiel Ihre Katze ins Haus lockt und die Katze nicht mehr gehen lässt, handelt es sich um „Diebstahl“ gemäss Art. 137 bzw. 139 des StGB.
- Wenden Sie sich an die örtliche Regionalpolizei und erstatten Sie Anzeige.
- Ziehen Sie die Hilfe einer Rechtsberatung (z.B. Stiftung für das Tier im Recht) bei.
Stiftung für das Tier im Recht
Rigistrasse 9
8006 Zürich
Telefon 043 443 06 43
Fax 043 443 06 46
Email info(at)tierimrecht.org
www.tierimrecht.org