TIER GEFUNDEN
Mir ist ein Tier zugelaufen, was tun?
- Hören Sie sich in der Nachbarschaft um, ob jemand sein Tier vermisst.
- Melden Sie das zugelaufene Tier bei der Kantonalen Meldestelle oder der STMZ (Schweizerische Tiermeldezentrale). Schalten Sie auf www.stmz.ch kostenlos eine Fundmeldung mit Foto auf.
- Bringen Sie das Tier in Kürze zum Tierarzt; dieser kann überprüfen ob es einen Chip trägt und dadurch zu seinem Besitzer zurückgeführt werden kann. Bei zugelaufenen oder gesichteten Hunden informieren Sie bitte ebenfalls die Polizei.
- Hängen Sie im Quartier Steckbriefe oder das Fundplakat der STMZ auf. Die Steckbriefe sollten wenn möglich ein Foto, die wichtigsten Merkmale des gefunden Tieres sowie Ihre Telefonnummer enthalten. Falls kein Foto zur Hand ist, beschreiben Sie das Tier betreffend Farbe, Fellzeichnung, Auffälligkeiten.
- Schauen Sie sich im Internet um, z.B. unter den Vermisstmeldungen der STMZ (Schweizerische Tiermeldezentrale) ob irgendwo ein ähnliches Tier vermisst wird.
- Wenn Sie das Tier nicht bei sich behalten können: Informieren Sie sich beim Tierheim des Aargauischen Tierschutzvereins ATs, ob die Möglichkeit besteht, das Tier dort vorübergehend aufzunehmen.
- Herumirrende Nutztiere (Kühe, Pferde, Schafe, Ziegen etc.) sind unverzüglich der Polizei zu melden.
- Bei aufgefundenen Land- und Wasserschildkröten wenden Sie sich am besten an die IG Schildkrötenfreunde Aargau. Die Besonderheiten beim Auffinden von Wasserschildkröten entnehmen Sie bitte dieser Info:
Flyer Rotwangen-Schmuckschildkröten
Ich habe ein verletztes Tier gefunden, wie verhalte ich mich?
- Gefundene, verletzte oder tote Wildtiere wie z.B. Reh, Dachs, Fuchs, Wildschweine, Fischreiher, Mäusebussard sind dem zuständigen Wildhüter/Jagdaufseher der Gemeinde zu melden. Die Telefonnummer erfahren Sie bei Ihrer Gemeindekanzlei oder bei der Polizei.
- Bei gefundenen schwachen oder verletzten Igeln wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Igelstation.
- Bei gefundenen schwachen oder verletzten Wildvögeln wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Vogelpflegestation.
- Melden Sie ein gefundenes verletztes Heimtier bei der Kantonalen Meldestelle.
- Fahren Sie es nach Möglichkeit zum nächsten Tierarzt.
- Danach Vorgehen wie oben beschrieben.
Darf ich ein zugelaufenes Tier behalten?
Bedenken Sie bei diesem Gedanken, dass das Tier vielleicht verzweifelt gesucht wird und Sie ausserdem gesetzlich (Art. 720a Abs. 2 ZGB) dazu verpflichtet sind, gefundene oder zugelaufene Tiere umgehend einer offiziellen Meldestelle zu melden. Zuwiderhandlungen sind strafbar. Siehe auch Art. 137 Ziff. 2 Abs. 1 „Fundunterschlagung“ des Strafgesetzbuches StGB.
Sofern Sie das Tier an offizieller Stelle gemeldet haben und sich niemand auf Ihre Steckbriefe/Inserate gemeldet hat, geht der Findling nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 2 Monaten in Ihren Besitz über. Danach hat der frühere Tierbesitzer keinen Anspruch auf sein Tier mehr. Die Frist läuft ab dem Tag, an welchem das Tier bei einer offiziellen Stelle im Aargau (Kantonale Meldestelle oder STMZ) gemeldet wurde.