KANTONALE MELDESTELLE
Aargauischer Tierschutzverein ATs
Kantonale Meldestelle
Steinenbühlstrasse 36
5417 Untersiggenthal
Telefon 0900 98 00 20 (CHF 1.20/Min. zugunsten Tierschutzarbeit ATs)
Fax 056 298 00 21
E-Mail info(at)tierschutz-aargau.ch
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
Dienstleistungen:
- Entgegennahme von Meldungen über gefundene Tiere
- Entgegennahme von Meldungen über vermisste Tiere
- Entgegennahme von Tierschutz-Meldungen
- Kompetente Beratungen in diversen Bereichen der artgerechten Tierhaltung
- Vermittlung Adressen von Fachstellen, Rechtsberatungen, Auffangstationen, Behörden etc.
Weshalb braucht es eine Kantonale Meldstelle?
Waren Finder entlaufener Tiere früher ratlos, an wen sie ihre Meldungen zu erstatten hatten, können sie sich seit dem 1. April 2004 in jedem Kanton an eine offizielle Anlaufstelle wenden.
Am 31. März 2004 lief die Frist zur Umsetzung eines Gesetzesartikels (Art. 720a neu ZGB) ab, wonach jeder Kanton verpflichtet wurde, eine offizielle Meldestelle für Findeltiere zu benennen.
Der Kanton Aargau hat mit dem Aargauischen Tierschutzverein ATs eine entsprechende Leistungsvereinbarung getroffen:
- Die offizielle Meldestelle des Kantons Aargau wird seit dem 1. April 2004 von der Geschäftsstelle des Aargauischen Tierschutzvereins ATs in Untersiggenthal betreut.
- Die Meldestelle hat die Meldungen von privaten Personen und Organisationen über Tiere zu registrieren.
- Die Meldestelle soll als Auskunftsstelle funktionieren und die Vermittlung eines aufgefundenen Tieres an den rechtsmässigen Eigentümer erleichtern.
- Es werden Meldungen von vermissten und gefundenen Tieren in schriftlicher oder mündlicher Form entgegen genommen.
- Die Meldungen werden elektronisch erfasst und archiviert.
- Das Telefon der Meldestelle ist an Arbeitstagen von 09.00 - 12.00 und 13.00–17.00 Uhr bedient.
- Schriftliche Meldungen werden ganztags nach Eingang verarbeitet (E-Mail, Fax, Briefpost).
- Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Tiermeldezentrale STMZ
Meldungen über gefundene oder vermisste Tiere, welche bei einem Polizeiposten platziert werden, sind vom zuständigen Beamten an die Kantonale Meldestelle oder an die STMZ weiterzuleiten.