Sorgen Sie rechtzeitig vor, damit Ihr Schützling auch nach Ihrem Tod gut versorgt wird. Oder zeigen Sie Ihr Herz für Tiere in Ihrem letzten Willen. Der Aargauische Tierschutzverein ATs setzt sich dafür ein, dass Ihr Erbe auch tatsächlich zum Wohl unserer Mitgeschöpfe eingesetzt wird.
Wenn man seinen besten Freund verlassen muss...
Für jeden Menschen stellt sich irgendwann die Frage, was sein wird, wenn er selber nicht mehr auf dieser Welt ist. Die meisten von uns haben sich bereits Gedanken zur Vorsorge ihres Lebenspartners bzw. ihrer Lebenspartnerin oder ihrer Kinder gemacht. Was aber geschieht mit den eigenen Tieren? Kann man seine vierbeinigen Gefährten überhaupt begünstigen? Wohin kommt der gute Freund? Was kann man regeln, damit Tiere auch nach dem Tod gut versorgt sind? Viele Tierfreunde möchten auch einfach etwas Gutes für Tiere tun, selbst wenn sie persönlich keine Haustiere (mehr) halten. Auch in diesem Fall sind einige Vorkehrungen nötig, damit das testamentarisch vermachte Geld bestimmungsgemäss verwendet wird. Und wir vom Aargauischen Tierschutzverein ATs setzen uns dafür ein, dass Ihr letzter Wille auch umgesetzt wird.
Die Broschüre des ATs "Tierliebe ist... an die Zukunft zu denken." gibt Ihnen Antworten auf rechtliche Fragen und vermittelt Tipps, wie Sie für Ihre hinterbliebenen Schützlinge die richtige Vorsorge treffen oder über den Tod hinaus für unsere Mitgeschöpfe etwas tun können.
Sie ist kostenlos zu bestellen im Sekretariat des ATs, Steinenbühlstrasse 36, 5417 Untersiggenthal / Telefon: 0900 98 00 22 CHF 1.20/Min. ab Festnetz zugunsten Tierschutzarbeit ATs / E-Mail info@tierschutz-aargau.ch
Broschüre "Tierliebe ist... an die Zukunft zu denken." als PDF zum downloaden

