Polizei benachrichtigen (in gravierenden Fällen)
- In Notfällen, bei gravierenden Vergehen und ausserhalb der üblichen Bürozeiten: Nummer 117 wählen und nach dem zuständigen Polizeiposten fragen.
- Gemäss neuem Polizeireglement fällt die Tierhaltung in den Aufgabenbereich der kommunalen Polizei.
- Gut zu wissen: für Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung ist in erster Instanz die Regionalpolizei zuständig, nicht die Kantonspolizei.


