Tatbestand aufnehmen - Fakten sammeln - Zeugen herbeirufen
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Je mehr Beweismaterial (Fotos, Protokolle, Zeugen etc.) vorhanden ist, desto eher kann gegen den fehlbaren Tierhalter vorgegangen werden.
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Zwingend benötigte Angaben: Tatbestand, Ort der Tierhaltung, Name und vollständige Adresse der Tierhalter, Name, vollständige Adresse und Telefon der Melder.
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Die Personalien des Melders werden vertraulich behandelt.

