Grosse Enttäuschung beim ATs-Team nach dem Wahlsonntag vom 7. März 2010! 
Aber dennoch: Der beachtliche Anteil an Ja-Stimmen muss Bundesrat und Kantonen Verpflichtung sein, den Vollzug des Tierschutzgesetzes in der ganzen Schweiz voranzutreiben und die diesbezüglich gemachten Versprechungen endlich in die Tat umzusetzen.
Zwar hat es nicht ganz gereicht, die Kantone zur Einführung von Tierschutzanwälten zu verpflichten. Für den Aargauischen Tierschutzverein ATs und den Schweizer Tierschutz STS ist das Abstimmungsresultat trotzdem ein Erfolg. Der von tausenden von Tierfreunden und Tierschützern engagiert betriebene Abstimmungskampf hat den ungenügenden Vollzug der Tierschutzgesetzgebung durch die Kantone deutlich aufgezeigt. Selbst der Bundesrat und die Gegner der Vorlage mussten hier Versäumnisse und erheblichen Nachholbedarf einräumen. Die Schweizer Tierschutzorganisationen sind überzeugt, dass diese nun bekannt gewordenen Missstände und die hunderttausenden von Tierfreunden und Tierschützern, die mit JA gestimmt haben, für die Behörden eine Verpflichtung sein werden, jetzt den Tierschutzvollzug deutlich zu verbessern.
An dieser Stelle EIN GANZ HERZLICHES DANKESCHÖN AN ALLE TIERFREUNDE, die sich mit viel Herzblut und grossem persönlichen Engagement für die Initiative stark gemacht haben! Wir sind überzeugt, dass sich -trotz des NEIN an der Urne- in der Schweizer Bevölkerung viel bewegt hat...

