Der Aargauische Tierschutzverein ATs empfiehlt dringend, Katzen zu kastrieren!

Katzen sind beliebte Haustiere, so auch in der Schweiz und im Kanton Aargau. Ihr eigenwilliger Charakter und ihre Selbstständigkeit faszinieren. Junge Katzen sind süss und daher ein beliebter Wunsch bei Kindern. All zu schnell sind diese niedlichen Jungkatzen erwachsen und geniessen den Freigang. Nicht selten geben sie aber auch Anlass zu Konflikten, wenn sie zum Beispiel in Nachbars Garten ihren Kot absetzen, oder weil sie sich schnell vermehren.

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Explodierende Katzenpopulation - Was vielen Leuten nicht bewusst ist: Auch im Kanton Aargau leben etliche herrenlose, zum Teil verwilderte und sehr scheue Katzen. Meistens finden sich mehrere Katzen zusammen und bilden eine Ueberlebensgemeinschaft, sogenannte Katzenkolonien. Solche Kolonien entstehen, wenn Katzen durch uns Menschen ausgesetzt, zurückgelassen und ihrem Schicksal überlassen werden. Sie finden Unterschlupf in Schrebergärten, alten verfallenen Häusern, auf Friedhöfen, im Wald, usw. Eine Folge davon ist die unkontrollierte Katzenvermehrung.

Die Hauptzeit für Katzengeburten ist Ende April bis Anfang September. Nur wenige Nachkommen verwilderter Katzenpaare erleben den nächsten Frühling. Die überlebenden Jungkatzen werden schnell geschlechtsreif und werfen zweimal im Jahr 4 bis 6 Kätzchen. So beginnt der Teufelskreis. Angenommen ein einziges Katzenpaar bekommt im Jahr zweimal Nachwuchs, was durchaus der Realität entspricht, dann gibt es theoretisch nach zehn Jahren, über 80 Millionen herrenlose Nachkommen. Diese hohe Zahl wird dadurch erreicht, indem durchschnittlich 2,8 Kätzchen pro Wurf überleben und die weiblichen Nachkommen ihrerseits auch zweimal im Jahr werfen, Selbst, wenn pro Wurf nur ein einziges Katzenweibchen überlebt, hat unser Startpaar nach zehn Jahren fast 2,1 Millionen Kinder und Kindeskinder. Also macht sich jeder Katzenbesitzer, der sein Tier nicht kastrieren lässt, schuldig am Schicksal dieser Millionen verwilderten Katzen!
Leider werden diese immer grösser werdenden Katzenbestände erst durch den Menschen wahrgenommen, wenn sie sich durch die vielen, nach Futter bettelnden, Katzen belästigt fühlen.

Kastrieren ist nachhaltig und verhindert unnötiges Leid - Diese Entwicklung kann nur mit gezielten Katzenkastrationsaktionen gestoppt werden. Es wird empfohlen, sowohl Kater als auch Kätzin mit spätestens 6 Monaten kastrieren zu lassen. Der Aargauische Tierschutzverein ATs beobachtet immer häufiger, dass Jungtiere schon mit 4 Monaten geschlechtsreif sind. Eine Jungkatze sollte auf keinen Fall unkastriert Freigang bekommen, denn oft wird das Einsetzen der Geschlechtsreife zu spät erkannt.

Verwilderte Katzen müssen frühzeitig, mit speziell konzipierten Katzenfallen eingefangen und durch einen Tierarzt kastriert werden. So kann den betroffenen Katzen viel Leid erspart werden. Unerwünschter Nachwuchs muss nicht mit brutalen Methoden getötet werden.

Die Kastration verändert weder den Charakter der Katze, noch wird sie fett, faul und träge. Wenn die Kastration einen Einfluss hat, dann im positiven Sinne. Die Katze wird anhänglicher und menschenbezogener, sofern sie das Glück hat, ihr Leben mit einem umsichtigen und verantwortungsbewussten Katzenliebhaber verbringen zu dürfen.


Verwilderte, verwahrloste Katzenpopulation

Der ATs und Sie retten Katzenleben – das Katzenjahr 2010

Der Aargauische Tierschutzverein ATs leistet seit vielen Jahren Pionierarbeit in Bezug auf Katzen - Seit über zwanzig Jahren setzt sich der Aargauische Tierschutzverein ATs engagiert und aktiv gegen die Vermehrung unerwünschter Katzen ein. Durch seine Pionierarbeit konnte schon tausenden Katzen geholfen werden.

Ein paar Beispiele dieser intensiven Tierschutzarbeit:

1. Wir unterstützen seit über 15 Jahren Landwirtschaftsbetriebe, die ihre Katzen kastrieren möchten. Mit den Tierärzten zusammen führen wir jährlich zwischen November und Februar die „Bauernhofkatzen-Kastrationsaktion“ durch. Personen von landwirtschaftlichen Betrieben können sich bei Aargauer Tierärzten melden. Die Kosten werden dann zwischen Landwirt, ATs und Tierarzt aufgeteilt. Ein grosses Dankeschön an die Tierärzte.

2. Das professionelle Team ist mit rund 30  Katzenfallen mehrmals wöchentlich im Einsatz. Der Aargauische Tierschutzverein ATs unterstützt aber auch seit vielen Jahren aktiv Personen, die wilde oder scheue Katzen mit unseren Anweisungen und den speziell dafür konzipierten Katzenfallen einfangen und kastrieren lassen wollen. Er berät und unterstützt die Bevölkerung gezielt.

3. In unserem Tierheim in Untersiggenthal nehmen wir jährlich viele herrenlose Katzen auf. Erwachsene Katzen werden nur kastriert vermittelt.

Fakten und Zahlen zum „Katzenjahr“ 2010

Aktion Anzahl Tiere  Vorgehen

15. Bauernhofkatzen-Kastrationsaktion
Nov. 2009 bis Feb. 2010

533 Katzen kastriert 

 

Meistens durch Landwirte initiiert. ATs unterstützte mit Fallen und Finanzierung.

209 Einfangaktionen von wilden, scheuen, verletzten oder kranken Katzen und von  grossen Katzenkolonien mit unseren 30 Katzenfallen

744 herrenlose Katzen wurden eingefangen, 328 davon waren Welpen. 50 Katzen mussten wegen Krankheit oder Verletzungen durch Euthanasie erlöst werden.     
   

Für alle Tiere konnten Lösungen gefunden werden. Sei dies durch das ATs-Tierheim, Privatpersonen oder Tierärzte. Erwachsene und gesunde Katzen wurden kastriert.

Aufnahme und Vermittlung von 400 Katzen im Tierheim

 

 

128 Findelkatzen
101 Verzichtskatzen
158 Katzen aus verwahrlosten Beständen
13 beschlagnahmte Katzen

Alle erwachsenen Katzen wurden nur kastriert platziert.

 

 

Im Jahre 2010 konnte somit 1`519 Katzen zu einem besseren Leben verholfen und etwas gegen das Katzenelend unternommen werden.

Für diese aufwändigen Katzenaktionen benötigt der Aargauische Tierschutzverein ATs jährlich weit über Fr. 150`000.-, finanziert mit Spendengeldern.

Tierschutzgesetz - Von Gesetzes wegen besteht (noch!) keine generelle Pflicht zur Kastration. Die Tierschutzverordnung (Artikel 25. Absatz 4) schreibt aber ausdrücklich vor, dass der Halter alle zumutbaren Massnahmen zu treffen hat, damit sich seine Tiere nicht übermässig vermehren. Unerwünschten Nachkommen soll ein tierschutzwidriges Schicksal erspart werden. Bei Katzen, die keinen Halter haben, besteht eine „Gesetzeslücke“. Eine Gesetzeslücke, die der Aargauische Tierschutzverein ATs im Aargau aufzufangen versucht. Leider ein schwieriges Unterfangen und kaum lösbar, wenn die Organisation von der Bevölkerung und anderen verantwortlichen Personen nicht unterstützt wird.

Für uns genug Gründe um auch im 2011 alle Katzenbesitzer zur Kastration ihrer Katzen aufzurufen. Herzlichen Dank.

  

In Zusammenarbeit mit weiteren nahmhaften Organisationen lanciert der Aargauische Tierschutzverein ATs im 2011 eine kantonsweite Informations-Kampagne zum Thema "Katzen kastrieren -  Elend vermeiden".